Nachhaltigkeit

Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

(gemäß Art. 3 und 5 der EU-Transparenzverordnung)

Erklärung zum Beratungsprozess (Art. 3 TVO)

Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten uns dazu, über die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (sogenannte ESG-Kriterien: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten (z. B. fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen) zu informieren.

Nachhaltigkeitsrisiken

Wir berücksichtigen diese Nachhaltigkeitsrisiken sowie potenziell nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der standardmäßigen Produktauswahl aktuell nicht vorab. Die von den Versicherungsgesellschaften bereitgestellten Informationen und Marktdaten sind hierfür derzeit noch zu uneinheitlich und lückenhaft, um eine verlässliche vorab durchgeführte quantitative oder qualitative Bewertung zu ermöglichen.

Abfrage im Beratungsprozess

Um Ihren persönlichen Wünschen dennoch vollumfänglich gerecht zu werden, ist die Ermittlung Ihrer individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen ein integrierter Bestandteil unseres Beratungsprozesses bei Versicherungsanlageprodukten. Im Rahmen des Gesprächs entscheiden Sie selbst, ob und in welchem Umfang eine gezielte Ausrichtung auf nachhaltige Kapitalanlagen gewünscht ist. Wenn Sie dies bejahen, beziehe ich Ihre konkreten Wünsche direkt in die anschließende, individuelle Produktauswahl ein.

Vergütungspolitik (Art. 5 TVO)

Die Vergütung meiner Vermittlungstätigkeit (z. B. durch Courtagen oder Provisionen der Versicherer) wird nicht durch die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es erfolgen keine höheren oder niedrigeren Vergütungen in Abhängigkeit von den Nachhaltigkeitsmerkmalen eines Produkts.

2026 © Meyer & Schädel GbR

Alle Rechte vorbehalten.

Developed by SE-Conzept